Gesetz Nr. 87/2026 erweitert Gesetz Nr. 25/2018 um Nachhaltigkeits- und Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung, Prüfungssicherheit, öffentliche länderbezogene Ertragsteuerinformationen und Angaben qualifizierter Drittstaat-Muttergruppen mit albanischen Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen.
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt für Unternehmen, die zugleich durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte und 45 Mrd. ALL Betriebserlöse im Geschäftsjahr überschreiten. Der geänderte Anhang behält die Größenwerte 2025–2027 bei und erhöht für 2028 die Schwellen für Vermögenswerte und Betriebserlöse.
Jede in Albanien eingetragene Einheit. Die Pflichten nach dem Gesetz Nr. 25/2018 gelten unabhängig vom Steuersatz, den eine Einheit zahlt — auch für Einheiten im 0%-Bereich der Körperschaftsteuer nach Artikel 69 des Gesetzes Nr. 29/2023, die gleichwohl Bücher führen und Jahresabschlüsse aufstellen müssen.
Am unmittelbarsten betroffen sind Einheiten nahe einer Größenklasse oder Berichtsschwelle sowie solche, deren Prüfungspflicht von der Lage dieser Schwellen abhängt.
Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 176 am 7. August 2026 und 15 Tage nach der Veröffentlichung, am 22. August 2026, in Kraft getreten.
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