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LEGAL ALERT
30. JUNI 2026  ·  ENERGIE  ·  3 MIN. LESEZEIT

Albanien erlässt ein neues Elektrizitätsgesetz

WAS SICH GEÄNDERT HAT

Gesetz Nr. 59/2026 ersetzt Gesetz Nr. 43/2015 durch einen umfassenden Rahmen für Erzeugung, Speicherung, Übertragung, Verteilung, Versorgung und Handel mit Elektrizität. Es stärkt die Regulierungsrolle der ERE, führt Regeln für Speicherung und Risikovorsorge ein und aktualisiert Genehmigung, Marktzugang sowie Verbraucher- und Energiegemeinschaftsrechte.

Bestehende Marktrechte und -pflichten gelten bis zum Inkrafttreten neuer Durchführungsakte fort. Nutzer des Übertragungsnetzes müssen die neuen Anforderungen bis 31. Dezember 2027 erfüllen; regulierte Universaldienstpreise dürfen für Haushalte sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis dahin fortgelten. Die bestehende Lizenz des Übertragungsnetzbetreibers bleibt bis zur neuen Zertifizierung und Lizenz gültig.

WER BETROFFEN IST

Erzeuger, Versorger, Händler und Großverbraucher im albanischen Strommarkt. Ebenso relevant für ausländische Investoren in die Erzeugung aus erneuerbaren Quellen, für Industriekunden in Lieferverhandlungen und für jedes Unternehmen, das Energiekosten als Teil einer Investitionsentscheidung bewertet.

WAS ZU TUN IST

FRISTEN

Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 137 am 30. Juni 2026 und 15 Tage nach der Veröffentlichung, am 15. Juli 2026, in Kraft getreten.

Law No. 59/2026 · Fletorja Zyrtare No. 137, 30. Juni 2026. Amtlicher Gesetzestext — qbz.gov.al
WIE TRIDENS UNTERSTÜTZEN KANN

Tridens berät Unternehmen und Privatpersonen zu den in diesem Update beschriebenen albanischen Rechts- und Regulierungsfolgen. Besprechen Sie Ihre Situation mit uns unter +355 69 693 7763 oder per E-Mail an info@tridenslaw.com.

Dieses Legal Alert dient nur der allgemeinen Information. Es ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände einer bestimmten Person oder Transaktion.

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