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LEGAL ALERT
06. AUGUST 2026  ·  GESELLSCHAFTSRECHT  ·  3 MIN. LESEZEIT

Albanien führt die Europäische Gesellschaft (SE) in sein Gesellschaftsrecht ein

WAS SICH GEÄNDERT HAT

Gesetz Nr. 78/2026 schafft einen albanischen Rechtsrahmen für die Europäische Gesellschaft (SE). Eine beim Nationalen Unternehmenszentrum eingetragene SE ist eine Aktiengesellschaft mit Rechtspersönlichkeit und einem Mindestkapital von 120.000 EUR; Satzungssitz und Hauptverwaltung müssen in Albanien liegen.

Das Gesetz regelt Gründung, grenzüberschreitende Sitzverlegung, Verschmelzung, Holding-SE und Umwandlung, Leitung, Arbeitnehmerbeteiligung, Gläubiger- und Aktionärsschutz, Rechnungslegung und Auflösung. Der nationale Rahmen tritt mit dem EU-Beitritt außer Kraft.

WER BETROFFEN IST

Ausländische Konzerne mit albanischen Aktivitäten oder mit entsprechenden Absichten — insbesondere solche, die andernorts in Europa bereits eine SE nutzen oder erwägen. Ebenso relevant für albanische Gesellschaften, die eine grenzüberschreitende Verschmelzung oder Umstrukturierung erwägen, und für jeden Mandanten, der die Rechtsform für eine mehrstaatliche Struktur abwägt.

Die praktische Verfügbarkeit der Rechtsform hängt von den Gegenseitigkeits- und Teilnahmeregelungen des Gesetzes ab, da Albanien noch kein EU-Mitgliedstaat ist.

WAS ZU TUN IST

FRISTEN

Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 173 am 6. August 2026 und 15 Tage nach der Veröffentlichung, am 21. August 2026, in Kraft getreten.

Law No. 78/2026 · Fletorja Zyrtare No. 173, 6. August 2026. Amtlicher Gesetzestext — qbz.gov.al
WIE TRIDENS UNTERSTÜTZEN KANN

Tridens berät Unternehmen und Privatpersonen zu den in diesem Update beschriebenen albanischen Rechts- und Regulierungsfolgen. Besprechen Sie Ihre Situation mit uns unter +355 69 693 7763 oder per E-Mail an info@tridenslaw.com.

Dieses Legal Alert dient nur der allgemeinen Information. Es ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände einer bestimmten Person oder Transaktion.

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