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LEGAL ALERT
06. AUGUST 2026  ·  GESELLSCHAFTSRECHT  ·  3 MIN. LESEZEIT

Die Europäische Genossenschaft hält Einzug in das albanische Recht

WAS SICH GEÄNDERT HAT

Gesetz Nr. 77/2026 ermöglicht die Gründung und Eintragung einer Europäischen Genossenschaft (SHEB/SCE) in Albanien. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit, variable Mitgliederzahl und variables Kapital; die Haftung ist grundsätzlich auf die gezeichneten Beiträge beschränkt. Die Gründung setzt einen grenzüberschreitenden Bezug zwischen Albanien und mindestens einem EU-Mitgliedstaat voraus.

Das Gesetz regelt Gründung, Leitung, Mitgliederrechte, Rechnungslegung, Umstrukturierung und Auflösung. Mit Albaniens EU-Beitritt treten die nationalen Vorschriften außer Kraft; bestehende SHEB bestehen ohne Unterbrechung nach der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 fort.

WER BETROFFEN IST

Genossenschaftliche Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit und insbesondere der landwirtschaftliche Kooperationssektor — wo Albanien landwirtschaftlichen Kooperationsgesellschaften nach dem Gesetz Nr. 38/2012 bereits einen ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 5% gewährt, geltend bis zum 31. Dezember 2029.

Ebenso relevant für Berater, die Erzeugerorganisationen sowie gegenseitige und mitgliedergetümliche Zusammenschlüsse mit Tätigkeit in mehr als einem Staat strukturieren.

WAS ZU TUN IST

FRISTEN

Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 175 am 6. August 2026 und 15 Tage nach der Veröffentlichung, am 21. August 2026, in Kraft getreten.

Law No. 77/2026 · Fletorja Zyrtare No. 175, 6. August 2026. Amtlicher Gesetzestext — qbz.gov.al
WIE TRIDENS UNTERSTÜTZEN KANN

Tridens berät Unternehmen und Privatpersonen zu den in diesem Update beschriebenen albanischen Rechts- und Regulierungsfolgen. Besprechen Sie Ihre Situation mit uns unter +355 69 693 7763 oder per E-Mail an info@tridenslaw.com.

Dieses Legal Alert dient nur der allgemeinen Information. Es ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände einer bestimmten Person oder Transaktion.

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