Gesetz Nr. 80/2026 gilt vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen für Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in Albanien oder einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind. Jahresfinanzberichte sind binnen vier Monaten nach Jahresende, Halbjahresberichte binnen drei Monaten zu veröffentlichen; beide müssen mindestens zehn Jahre öffentlich bleiben.
Aktionäre melden Stimmrechtsanteile beim Erreichen, Über- oder Unterschreiten von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 %. Inländische Veröffentlichungs- und Speicherpflichten gelten ab Inkrafttreten; bestimmte ESMA-, ESAP- und EU-Kooperationsvorschriften erst ab EU-Beitritt.
Emittenten von in Albanien zum Handel zugelassenen Wertpapieren, ihre bedeutenden Aktionäre und jede Person, die eine mitteilungspflichtige Beteiligungsschwelle überschreitet. Ebenso relevant für Berater bei Kapitalaufnahmen und für Gesellschaften, die die Sh.a.-Form im Hinblick auf ein künftiges Angebot erwägen.
Es handelt sich um ein neues Gesetz und nicht um eine Änderung; Pflichten können daher Emittenten treffen, die bislang keine hatten.
Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 175 am 6. August 2026 und 15 Tage nach der Veröffentlichung, am 21. August 2026, in Kraft getreten.
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