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LEGAL ALERT
05. AUGUST 2026  ·  HANDELSRECHT  ·  3 MIN. LESEZEIT

Albanien ändert seine Regeln zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

WAS SICH GEÄNDERT HAT

Gesetz Nr. 81/2026 gewährt Gläubigern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen automatisch Verzugszinsen ohne Mahnung. Im Geschäftsverkehr gilt grundsätzlich eine 30-Tage-Frist; mehr als 60 Tage sind nur ausdrücklich und ohne grobe Benachteiligung des Gläubigers zulässig. Ist eine Behörde Schuldnerin, beträgt die Vertragsfrist 30 Tage und darf nur ausdrücklich auf höchstens 60 Tage verlängert werden.

Die Änderungen gelten nur für nach Inkrafttreten geschlossene Verträge und Handelsgeschäfte. Die Behördenfristen gelten sechs Monate später. Bei unbestrittener Forderung muss das Gericht den Vollstreckungstitel binnen 90 Kalendertagen nach Antrag erlassen.

WER BETROFFEN IST

Jedes Unternehmen, das in Albanien auf Kreditbasis kontrahiert, auf beiden Seiten des Geschäfts. Besonders relevant für Lieferanten größerer Vertragspartner und öffentlicher Stellen, für Bau- und Lieferketten sowie für jedes Unternehmen, dessen Standardbedingungen Zahlungsfristen festlegen.

WAS ZU TUN IST

FRISTEN

Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 171 am 5. August 2026 und 15 Tage nach der Veröffentlichung, am 20. August 2026, in Kraft getreten.

Law No. 81/2026 · Fletorja Zyrtare No. 171, 5. August 2026. Amtlicher Gesetzestext — qbz.gov.al
WIE TRIDENS UNTERSTÜTZEN KANN

Tridens berät Unternehmen und Privatpersonen zu den in diesem Update beschriebenen albanischen Rechts- und Regulierungsfolgen. Besprechen Sie Ihre Situation mit uns unter +355 69 693 7763 oder per E-Mail an info@tridenslaw.com.

Dieses Legal Alert dient nur der allgemeinen Information. Es ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände einer bestimmten Person oder Transaktion.

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