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LEGAL ALERT
30. JULI 2026  ·  TOURISMUS / IMMOBILIEN  ·  3 MIN. LESEZEIT

Änderungen am albanischen Tourismusgesetz

WAS SICH GEÄNDERT HAT

Gesetz Nr. 83/2026 verlangt vor Genehmigung einer Baugenehmigung für Beherbergungsbetriebe eine vorläufige Kategorisierungsbescheinigung und ändert die Klassifizierungspflichten im Betrieb. Beherbergungsbetriebe müssen bestimmte Gästedaten elektronisch erfassen; Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe müssen kommunale Abfallregeln einhalten.

Der Ministerrat kann Bauarbeiten in Tourismusgebieten saisonal aussetzen; Genehmigungsfristen müssen die Aussetzung berücksichtigen. Strandstationen müssen den freien Zugang zur Küste gewährleisten. Verstöße werden mit 2.000.000 ALL für Baukriterien bzw. 200.000 ALL für die Behinderung des Strandzugangs geahndet.

WER BETROFFEN IST

Hotel-, Beherbergungs- und Agrotourismusbetriebe, Reiseveranstalter und Reisebüros sowie Investoren in Tourismusentwicklungen. Ebenso relevant für Eigentümer von Küsten- und Ländereien, die eine Beherbergungsnutzung erwägen, und für jeden, dessen steuerliche Lage von einer Tourismuszertifizierung abhängt.

WAS ZU TUN IST

FRISTEN

Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 165 am 30. Juli 2026 und mit der Veröffentlichung sofort in Kraft getreten.

Law No. 83/2026 · Fletorja Zyrtare No. 165, 30. Juli 2026. Amtlicher Gesetzestext — qbz.gov.al
WIE TRIDENS UNTERSTÜTZEN KANN

Tridens berät Unternehmen und Privatpersonen zu den in diesem Update beschriebenen albanischen Rechts- und Regulierungsfolgen. Besprechen Sie Ihre Situation mit uns unter +355 69 693 7763 oder per E-Mail an info@tridenslaw.com.

Dieses Legal Alert dient nur der allgemeinen Information. Es ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände einer bestimmten Person oder Transaktion.

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