Gesetz Nr. 36/2026 ergänzt Artikel 6 des Gesetzes Nr. 9710/2007 um eine gezielte Ausnahme. Hat das Komitee für strategische Investitionen (KIS) einem Vorhaben den Status einer strategischen Investition im unterstützten oder besonderen Verfahren verliehen und ist der Touristenhafen Bestandteil der genehmigten Investition, darf der Statusinhaber den Hafen errichten und betreiben.
Der Ministerrat muss binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten die Verfahren, Regeln und Unterlagen für den Bau- und Betriebsvertrag festlegen.
Entwickler und Betreiber von Marinas und touristischen Hafenanlagen sowie Investoren im Küstentourismus. Der Sektor hat erhebliches strategisches Investitionsinteresse angezogen, und der Rahmen ist politisch umstritten — das Verfassungsgericht hat die Rahmenvereinbarung zur Marina Durrës 2025 aufgehoben.
Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 98 am 12. Mai 2026 und 15 Tage nach der Veröffentlichung, am 27. Mai 2026, in Kraft getreten.
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