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LEGAL ALERT
06. AUGUST 2026  ·  GEISTIGES EIGENTUM  ·  3 MIN. LESEZEIT

Änderungen am albanischen Gesetz über gewerbliches Eigentum

WAS SICH GEÄNDERT HAT

Gesetz Nr. 88/2026 ändert das Recht des gewerblichen Eigentums gezielt bei der Durchsetzung von Geschäftsgeheimnissen. Es verlangt faire, verhältnismäßige und wirksame Verfahren und erweitert einstweilige Maßnahmen um Unterlassung, Beschlagnahme verdächtiger Waren, Beweissicherung, Beschränkung geheimnisnutzender Dienstleistungen und bei gewerblichem Ausmaß die vorläufige Sperre von Vermögen und Bankkonten.

Endgültige Rechtsbehelfe umfassen Beendigung, Rückruf oder Vernichtung rechtsverletzender Waren und Unterlagen, Urteilsveröffentlichung und Schadensersatz. Gerichte müssen Verhältnismäßigkeit, Wert und Vertraulichkeit des Geheimnisses, Parteiverhalten, Drittinteressen und das öffentliche Interesse abwägen.

WER BETROFFEN IST

Unternehmen, die vertrauliche technische oder geschäftliche Informationen besitzen, lizenzieren oder erhalten, sowie Parteien in albanischen Geschäftsgeheimnisverfahren.

WAS ZU TUN IST

FRISTEN

Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 173 am 6. August 2026 und 15 Tage nach der Veröffentlichung, am 21. August 2026, in Kraft getreten.

Law No. 88/2026 · Fletorja Zyrtare No. 173, 6. August 2026. Amtlicher Gesetzestext — qbz.gov.al
WIE TRIDENS UNTERSTÜTZEN KANN

Tridens berät Unternehmen und Privatpersonen zu den in diesem Update beschriebenen albanischen Rechts- und Regulierungsfolgen. Besprechen Sie Ihre Situation mit uns unter +355 69 693 7763 oder per E-Mail an info@tridenslaw.com.

Dieses Legal Alert dient nur der allgemeinen Information. Es ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt nicht die Umstände einer bestimmten Person oder Transaktion.

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