Gesetz Nr. 88/2026 ändert das Recht des gewerblichen Eigentums gezielt bei der Durchsetzung von Geschäftsgeheimnissen. Es verlangt faire, verhältnismäßige und wirksame Verfahren und erweitert einstweilige Maßnahmen um Unterlassung, Beschlagnahme verdächtiger Waren, Beweissicherung, Beschränkung geheimnisnutzender Dienstleistungen und bei gewerblichem Ausmaß die vorläufige Sperre von Vermögen und Bankkonten.
Endgültige Rechtsbehelfe umfassen Beendigung, Rückruf oder Vernichtung rechtsverletzender Waren und Unterlagen, Urteilsveröffentlichung und Schadensersatz. Gerichte müssen Verhältnismäßigkeit, Wert und Vertraulichkeit des Geheimnisses, Parteiverhalten, Drittinteressen und das öffentliche Interesse abwägen.
Unternehmen, die vertrauliche technische oder geschäftliche Informationen besitzen, lizenzieren oder erhalten, sowie Parteien in albanischen Geschäftsgeheimnisverfahren.
Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 173 am 6. August 2026 und 15 Tage nach der Veröffentlichung, am 21. August 2026, in Kraft getreten.
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