Albanien, Georgien, Zypern oder Portugal: Rechts- und Steuervergleich für einen Umzug
Die vier häufig verglichenen Ziele unterscheiden sich erheblich bei Steueransässigkeit, Unternehmertum, Ruhestand und Aufenthaltsrecht. Portugal hat sein früheres NHR-Regime beendet, Zypern sein Steuersystem 2026 geändert, während Albanien und Georgien weiterhin bedingte Kleinunternehmerregelungen anbieten. Eine belastbare Entscheidung verlangt deshalb aktuelle Zahlen und Beratung in beiden betroffenen Staaten.
- Portugals NHR-Regime wurde zum 1. Januar 2024 für neue Fälle aufgehoben; IFICI gilt nur für eng definierte Tätigkeiten.
- Zypern wendet seit 2026 einen Körperschaftsteuersatz von 15% an und hat zugleich den Non-Dom-Rahmen weiterentwickelt.
- Albanien sieht bis Ende 2029 für qualifizierende Steuerpflichtige und Tätigkeiten bis zur Umsatzgrenze eine Übergangsregelung von 0% vor.
- Georgien besteuert qualifizierende Kleinunternehmen grundsätzlich mit 1% des georgischen Umsatzes; oberhalb der gesetzlichen Grenze kann 3% gelten.
- Steuersatz, Einkunftsart, Aufenthaltsrecht, Bankpraxis und das Abkommen mit dem Wegzugsstaat müssen zusammen geprüft werden.
WARUM DER VERGLEICH AKTUALISIERT WERDEN MUSS
Portugals früheres NHR-Regime wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben, vorbehaltlich begrenzter Übergangsfälle. Das Nachfolgeregime IFICI richtet sich an bestimmte wissenschaftliche, innovative und hochqualifizierte Tätigkeiten. Für qualifizierende portugiesische Arbeits- und selbständige Einkünfte gilt grundsätzlich ein Satz von 20%. Die Behandlung ausländischer Einkünfte hängt jedoch von Einkunftsart, Quelle und Missbrauchsregeln ab; ausländische Pensionen werden nicht wie die begünstigten Tätigkeiten behandelt.
Zypern hat 2026 seinen Körperschaftsteuersatz auf 15% angehoben. Das Non-Dom-System bleibt relevant, doch Dauer, Voraussetzungen und die neue alternative Verlängerungsmethode sind konkret zu prüfen.
DIE VIER IM ÜBERBLICK
| Staat | Orientierende Position |
|---|---|
| Albanien | Bedingte Übergangsregelung von 0% für qualifizierende Steuerpflichtige und Tätigkeiten bis ALL 14.000.000 bis Ende 2029; Dividenden grundsätzlich 8%. Steueransässigkeit nach 183 Tagen oder Mittelpunkt der Lebensinteressen. CFC-Regeln seit 2024. Kein EU-Mitglied. |
| Georgien | Qualifizierende Kleinunternehmen grundsätzlich 1% auf georgischen Umsatz, bei Überschreiten der gesetzlichen Grenze 3%. Die Einordnung ausländischer Einkünfte ist gesondert zu prüfen. Kein EU-Mitglied. |
| Zypern | Körperschaftsteuer 15% seit 2026. Non-Dom-Regeln können Dividenden und Zinsen betreffen; Voraussetzungen und Laufzeit sind einzelfallabhängig. EU-Mitglied. |
| Portugal | NHR für neue Fälle aufgehoben. IFICI bietet 20% auf bestimmte qualifizierende portugiesische Tätigkeiten für einen engen Personenkreis. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln. EU-Mitglied. |
Die Angaben zu Georgien, Zypern und Portugal dienen der Orientierung und müssen mit dort zugelassenen Beratern verifiziert werden. Tridens berät zum albanischen Recht.
UNTERNEHMER
Albanien kann für ein tatsächlich dort betriebenes, qualifizierendes Unternehmen unter der Umsatzgrenze attraktiv sein. Die Übergangsregelung darf jedoch nicht als universeller Satz für jede Tätigkeit verstanden werden. Rechtsform, wirtschaftliche Tätigkeit, Umsatz, Vergütungsform und Ausschüttung sind getrennt zu modellieren.
Georgiens Kleinunternehmerstatus kann für bestimmte natürliche Personen und Tätigkeiten günstig sein. Zypern bietet einen EU-Rahmen, verlangt aber mehr Struktur und Substanz. In Portugal ist IFICI an konkrete persönliche und berufliche Voraussetzungen gebunden.
RUHESTÄNDLER
Portugal ist für neu zuziehende Ruheständler nicht mehr das frühere NHR-Ziel. IFICI begünstigt Pensionen nicht mit dem 20%-Satz. Zypern und Albanien können je nach Art der Pension und geltendem Doppelbesteuerungsabkommen attraktiv sein.
Bei staatlichen, betrieblichen und privaten Pensionen kann das Doppelbesteuerungsabkommen unterschiedliche Besteuerungsrechte zuweisen. Der Satz des Zuzugsstaats allein beantwortet deshalb nicht, wo die Pension tatsächlich besteuert wird.
ORTSUNABHÄNGIG BESCHÄFTIGTE
Albanien kennt für qualifizierende Inhaber einer Digital-Nomad-Erlaubnis eine zeitlich begrenzte Ausnahme von der steuerlichen Ansässigkeit. Nach ihrem Ablauf gelten die allgemeinen Ansässigkeitstests. Für einen mehrjährigen Aufenthalt müssen deshalb auch die Folgejahre geplant werden.
STÄRKEN UND GRENZEN ALBANIENS
Albanien verbindet geringe Gründungsbarrieren, niedrige laufende Kosten und mehrere Aufenthaltswege. Dem stehen eine teils aufwendige Bankprüfung, die Befristung der wichtigsten Steuerentlastung und die fehlende EU-Mitgliedschaft gegenüber. Für größere Unternehmen verändert das Überschreiten der Umsatzgrenze die Rechnung deutlich.
SO SOLLTEN SIE ENTSCHEIDEN
- Prüfen Sie die steuerliche Beendigung der Ansässigkeit im bisherigen Staat.
- Trennen Sie Unternehmensgewinn, Dividenden, Arbeitslohn und Pension.
- Modellieren Sie mehrere Jahre einschließlich des Endes von Übergangsregeln.
- Berücksichtigen Sie Aufenthaltsrecht, Bankfähigkeit, Substanz und EU-Zugang.
- Lassen Sie beide beteiligten Rechtsordnungen prüfen.
- Albanische Steuerverwaltung: Gesetz Nr. 29/2023 in der geänderten Fassung
- Gesetz Nr. 79/2021 „Über Ausländer“, insbesondere Artikel 85
- Georgisches Steuergesetzbuch, insbesondere Artikel 90
- Portugiesische Steuerverwaltung: Aufhebung des NHR-Regimes
- Portugiesische Steuerverwaltung: IFICI
- Angaben zu ausländischem Recht sind nur Orientierung und vor einer Entscheidung lokal zu verifizieren.
Tridens berät zur albanischen Seite von Umzugsentscheidungen: Aufenthalt, Gesellschaftsstruktur, Steueransässigkeit und die Abkommensposition zum bisherigen Wohnsitzstaat. Für ein Gespräch erreichen Sie uns unter +355696937763 oder info@tridenslaw.com.
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar, berücksichtigt nicht die Umstände einer bestimmten Person oder eines bestimmten Vorgangs und ersetzt keine Beratung zum konkreten Sachverhalt. Durch die Lektüre entsteht kein Mandatsverhältnis. Schwellenwerte, Gebühren und Verwaltungspraxis können sich ändern; gesetzliche Bestimmungen unterliegen Änderungen und richterlicher Auslegung.
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