Aufenthaltserlaubnis in Albanien durch Beschäftigung: Leitfaden für Unternehmer
Drittstaatsangehörige, die eine albanische Gesellschaft halten oder leiten, können aufgrund einer echten Beschäftigung bei dieser Gesellschaft eine Einheitserlaubnis beantragen. Sie verbindet Aufenthalt und Arbeitserlaubnis. Grundlage des Antrags sind ein schriftlicher Vertrag oder ein Stellenangebot und ordnungsgemäße Arbeitgeberunterlagen; Lohnabrechnung und Beiträge folgen der Genehmigung und müssen vor Arbeitsbeginn eingerichtet sein.
- Die Einheitserlaubnis verbindet Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in einem Verfahren.
- Der Ausländer, der Arbeitgeber oder eine bevollmächtigte, lizenzierte private Arbeitsagentur kann den Online-Antrag stellen.
- Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sieht das geänderte Gesetz Prüfung und Erteilung binnen vier Wochen vor.
- Ein Geschäftskonto dient Gehalts- und Beitragszahlungen; eine erste Lohnabrechnung ist aber keine gesetzliche Antragsvoraussetzung.
- EU-Staatsangehörige, die Artikel 33/1 erfüllen, registrieren sich grundsätzlich, statt eine Aufenthalts- oder Einheitserlaubnis zu beantragen.
EU-Staatsangehörige, die Arbeitnehmer oder Selbständige sind oder die Voraussetzungen zu Mitteln, Krankenversicherung oder Studium erfüllen, dürfen länger als drei Monate ohne Aufenthalts- oder Einheitserlaubnis in Albanien bleiben. Die Online-Registrierung ist innerhalb von drei Monaten nach Ankunft vorzunehmen; anschließend wird eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt. Familienangehörige ohne EU-Staatsangehörigkeit können die gesetzlich vorgesehene Aufenthaltskarte benötigen.
Warum Beschäftigung ein praktischer Weg ist
Der Beschäftigungsgrund stützt sich auf überprüfbare Nachweise: einen eingetragenen albanischen Arbeitgeber, einen echten schriftlichen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot, eine bestimmte Funktion und rechtmäßige Bedingungen. Der Antrag sollte Geschäft, Position und tatsächlichen Beschäftigungsbedarf erklären. Nach Erteilung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn anmelden und Lohn sowie Beiträge ordnungsgemäß abrechnen.
Die Beteiligung an der Gesellschaft verleiht für sich allein kein Aufenthaltsrecht. Der Gesellschafter-Geschäftsführer beantragt die Erlaubnis auf Beschäftigungsgrundlage und erfüllt die dafür geltenden migrations- und arbeitsrechtlichen Anforderungen.
Die richtige Reihenfolge
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| 1. Arbeitgeber errichten | Albanische Gesellschaft eintragen und NIPT erhalten. Einen ordnungsgemäßen Antrag trägt das QKB binnen eines Tages ein; die Vorbereitung ausländischer Unterlagen kann länger dauern. |
| 2. Beschäftigungsnachweise | Echten Vertrag oder verbindliches Stellenangebot, Funktion, Gehalt und Arbeitgeberunterlagen vorbereiten. Arbeitsmarktgenehmigung oder Ausnahme prüfen. |
| 3. Online-Antrag | Der Ausländer, Arbeitgeber oder eine bevollmächtigte lizenzierte Agentur reicht Antrag und Nachweise ein. |
| 4. Behördliche Prüfung | Arbeits- und Migrationsbehörden prüfen den Antrag. Bei erfüllten Voraussetzungen erfolgt die Entscheidung binnen vier Wochen. |
| 5. Vor Arbeitsbeginn | Beschäftigung anmelden, Lohnabrechnung einrichten und rechtmäßiges Gehalt sowie Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sicherstellen. |
Das Geschäftskonto ist ein getrenntes Bankverfahren mit Kunden- und Geldwäscheprüfung. Die Dauer hängt von Bank, Beteiligungskette, Mittelherkunft und Geschäftsprofil ab. Das Konto dient den Gehalts- und Beitragszahlungen; der Aufenthaltsantrag ist aber nicht von einer bereits abgeschlossenen ersten Lohnabrechnung abhängig. Bank, Fiskalisierung und Antrag können regelmäßig parallel koordiniert werden.
Arbeitgeberpflichten und Kosten
Das Arbeitsgesetzbuch verlangt einen schriftlichen Vertrag und die Anmeldung vor Arbeitsbeginn. Im Mai 2026 betragen nationaler monatlicher Mindestlohn und Mindestbeitragsgrundlage ALL 50.000; die monatliche Höchstbemessungsgrundlage für Sozialbeiträge beträgt ALL 186.416. Die Werte sind bei Beschäftigungsbeginn und Verlängerung erneut zu prüfen.
| Getragen von | Sozialversicherung | Krankenversicherung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Arbeitgeber | 15% | 1,7% | 16,7% |
| Arbeitnehmer | 9,5% | 1,7% | 11,2% |
Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil ein und führt beide Anteile mit den monatlichen Erklärungen ab. Das Gehalt muss für die Funktion vertretbar sein und tatsächlich gezahlt werden; der Mindestlohn ist eine gesetzliche Untergrenze und keine automatische Lösung für jeden Antrag.
Nach Artikel 69 des Gesetzes Nr. 29/2023 unterliegen qualifizierende Unternehmen mit jährlichen Bruttoeinnahmen bis ALL 14.000.000 bis zum 31. Dezember 2029 einem Unternehmensteuersatz von 0%; darüber gilt grundsätzlich 15%. Dividenden werden regelmäßig mit 8% besteuert. Das richtige Verhältnis von Gehalt und Ausschüttung hängt vom Sachverhalt, den Lohnpflichten und einem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Die Beschäftigung muss echt sein
Ein nur zu Migrationszwecken geschaffenes Scheinverhältnis ist bei Prüfung und Verlängerung angreifbar. Die Gesellschaft sollte eine reale Funktion, unterschriebenen Vertrag, Anmeldung vor Arbeitsbeginn, Gehaltszahlungen, Abrechnungen, monatliche Erklärungen und gezahlte Beiträge belegen können. Die ausgeübte Tätigkeit muss zur im Antrag beschriebenen Position passen.
Fristen, Abwesenheiten und langfristiger Aufenthalt
Artikel 56 in der geänderten Fassung sieht bei erfüllten Voraussetzungen eine Entscheidung binnen vier Wochen vor. Die Vorbereitung kann länger dauern, wenn ausländische Dokumente Apostille, Legalisation oder Übersetzung erfordern oder zusätzliche Arbeitgeber- oder Arbeitsmarktnachweise nötig sind. Die Verlängerung ist vor Ablauf nach dem für die konkrete Erlaubnis geltenden Verfahren vorzubereiten.
Nach Artikel 71 kann die Einheitserlaubnis nach mehr als sechs ununterbrochenen Monaten außerhalb Albaniens ungültig werden, vorbehaltlich der gesetzlichen Ausnahme für höhere Gewalt. Artikel 72 enthält außerdem Widerrufsregeln bei mehr als 180 ununterbrochenen Abwesenheitstagen innerhalb eines Jahres und gesetzliche Ausnahmen.
Daueraufenthalt ist grundsätzlich nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einbürgerung ist ein getrenntes Verfahren nach Gesetz Nr. 113/2020 in der geänderten Fassung und keine automatische Folge von Gesellschaftsbeteiligung, Beschäftigung oder Aufenthalt.
Alternative Wege
Selbständigkeit nach Artikel 67, Investorenaufenthalt nach Artikel 85/1 und Aufenthalt aufgrund von Immobilieneigentum nach Artikel 84 haben jeweils andere Voraussetzungen und Nachweise. Die passende Grundlage hängt von Staatsangehörigkeit, tatsächlicher Tätigkeit, Investitionshöhe, Immobilieneigentum und beabsichtigter Rolle ab.
- Gesetz Nr. 79/2021 „Über Ausländer“ in der geänderten Fassung, insbesondere Artikel 33/1, 56, 57, 67, 71, 72, 84, 85/1 und die Daueraufenthaltsvorschriften
- Gesetz Nr. 43/2025 zur Änderung des Gesetzes Nr. 79/2021
- Ministerratsbeschluss Nr. 858 vom 29. Dezember 2021 in der geänderten Fassung
- Gesetz Nr. 7961/1995, Arbeitsgesetzbuch, in der geänderten Fassung
- Gesetz Nr. 29/2023 „Über die Einkommensteuer“ in der geänderten Fassung, insbesondere Artikel 69
- Sozial- und Krankenversicherungsrecht und die seit 1. Januar 2026 geltenden Beitragsgrundlagen
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