Anmeldung als Einzelunternehmer in Albanien: Leitfaden für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige können in Albanien ein Einzelunternehmen als person fizik anmelden. Das QKB-Verfahren erfordert weder Stammkapital noch Gründungsurkunden; über einen vollständigen Antrag wird regelmäßig kurzfristig entschieden. Unternehmensanmeldung und Migration bleiben getrennte Verfahren: Die Eintragung liefert einen Nachweis für den Selbständigkeitsantrag, gewährt aber selbst weder Aufenthalt noch Arbeitserlaubnis.

KURZ GEFASST
  • Ausländische Staatsangehörige können die Anmeldung als person fizik elektronisch beim QKB beantragen.
  • Es bestehen kein Mindestkapital und keine Gründungsurkunden.
  • Die QKB-Eintragung gewährt für sich allein keinen Aufenthalt. Drittstaatsangehörige müssen zusätzlich Artikel 67 des Gesetzes Nr. 79/2021 erfüllen.
  • Der Übergangssatz von 0% nach Artikel 69 bis 31. Dezember 2029 kann für qualifizierende Geschäftseinkünfte bis 14.000.000 Lek gelten; Tätigkeitsklassifikation und Artikel 12 sind ebenfalls zu prüfen.
  • Der Einzelunternehmer haftet persönlich und unbeschränkt; die Sh.p.k. ist vom Gesellschafter getrennt.

WER SICH ALS EINZELUNTERNEHMER ANMELDEN KANN

Jede natürliche Person, einschließlich ausländischer Staatsangehöriger. Weder die albanische Staatsangehörigkeit noch ein vorheriger Aufenthalt noch ein lokaler Partner sind erforderlich. Diese Offenheit ist eine bewusste Eigenschaft des albanischen Rahmens: Das Gesetz Nr. 7764/1993 garantiert ausländischen Investoren eine Behandlung, die nicht ungünstiger ist als die albanischer Staatsangehöriger.

DAS ANMELDEVERFAHREN

Die Eintragung richtet sich nach dem Gesetz Nr. 9723/2007 und wird vom Nationalen Wirtschaftszentrum (Qendra Kombëtare e Biznesit, QKB) verwaltet, das als echtes einheitliches Fenster arbeitet. Ein einziger Antrag trägt den Antragsteller in das Handelsregister ein und registriert ihn zugleich bei der Steuerverwaltung, der Sozialversicherung und der Krankenversicherung.

Mit der Eintragung wird eine einheitliche Kennnummer (NIPT) erteilt, die zugleich Handelsregister- und Steuernummer ist. Es fällt keine staatliche Gebühr an, es besteht kein Mindestkapital, und es sind weder Gründungsakt noch Satzung noch eine notarielle Beurkundung erforderlich. Bei vollständigen Unterlagen ist die Eintragung in der Regel innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen abgeschlossen.

ANMELDUNG UND AUFENTHALTSRECHT

Für Drittstaatsangehörige ist die QKB-Eintragung nur ein Teil des Selbständigkeitswegs. Artikel 67 verlangt ein wirtschaftliches Interesse, eine erwartete positive wirtschaftliche Auswirkung der Tätigkeit und ausreichendes Kapital zur Umsetzung der Geschäftsidee. Die Behörde prüft diese Voraussetzungen anhand der eingereichten Nachweise.

Die Einheitserlaubnis für Selbständige folgt dem genehmigten Geschäftsplan und kann für höchstens drei Jahre erteilt werden. Nach drei Jahren kommt Daueraufenthalt nur in Betracht, wenn die geplante Tätigkeit erfolgreich ausgeübt wurde, angemessene Einkünfte für Antragsteller und Unterhaltsberechtigte bestehen und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erlaubnis kann nach Tätigkeit, Beruf oder Region beschränkt werden.

EU-STAATSANGEHÖRIGE

Nach Artikel 33/1 dürfen EU-Staatsangehörige, die Arbeitnehmer oder Selbständige sind oder die alternativen Voraussetzungen zu Mitteln, Versicherung oder Studium erfüllen, länger als drei Monate ohne Aufenthalts- oder Einheitserlaubnis bleiben. Binnen drei Monaten nach Ankunft ist die Online-Registrierung vorzunehmen; anschließend wird eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt.

EINZELUNTERNEHMER ODER GESELLSCHAFT: DIE WAHL

Die Besteuerung ist ein Faktor, aber nicht in jedem Fall identisch. Tätigkeitsklassifikation, Artikel 12, Haftung, Finanzierung und geplantes Wachstum sind gemeinsam zu prüfen.

 EinzelunternehmerSh.p.k.
Dauer der EintragungEtwa ein TagWenige Arbeitstage
MindestkapitalKeines100 Lek
Staatliche GebührKeineKeine
GründungsurkundenKeineGründungsakt und Satzung; Form je nach Unterlagen
Steuer unter 14 Mio. Lek0% bis 31.12.20290% bis 31.12.2029
HaftungUnbeschränkt und persönlichAuf die Einlage beschränkt
Aufnahme von PartnernNicht möglichMöglich
VeräußerungEinzelnübertragungVerkauf der Gesellschaft

Die Form des Einzelunternehmens eignet sich für eine echte Einzeltätigkeit mit begrenztem Haftungsrisiko: Übersetzung, Gestaltung, Publizistik, handwerkliche Einzelarbeit, Beratung mit breiter Mandantenbasis ohne Personal und ohne Betriebsstätte. Die Sh.p.k. ist das bessere Instrument, sobald ein zweiter Beteiligter, externes Kapital, Personal oder ein späterer Verkauf in Betracht kommen — und ihr Mindestkapital von 100 Lek macht sie in fast jeder Größenordnung zugänglich.

WECHSEL VOM EINZELUNTERNEHMEN ZUR GESELLSCHAFT

Der Wechsel ist möglich, aber er ist ein Neubeginn und keine Umwandlung: Die Einzelunternehmerregistrierung wird geschlossen und eine Gesellschaft gegründet, mit neuer NIPT, neuem Bankkonto, neuem Fiskalisierungszertifikat und der Neufassung oder Abtretung bestehender Verträge. Wo Personal, Partner, Investoren oder ein Verkauf zu erwarten sind, erspart die Gründung einer Sh.p.k. von Anfang an diesen Vorgang vollständig.

LAUFENDE PFLICHTEN

Die Umsatzsteuerschwelle und die Ertragsteuerschwelle werden durch verschiedene Gesetze bestimmt und wirken unabhängig voneinander. Ein Unternehmen kann daher im 0%-Bereich der Ertragsteuer liegen und zugleich der vollen monatlichen Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

EIN HINWEIS FÜR BERATER UND FREIBERUFLER

Artikel 12 erfasst abhängige Kundenstrukturen: Zu den gesetzlichen Indikatoren gehören mindestens 80% der Einkünfte von einem Kunden oder mindestens 90% von weniger als drei Kunden. Maßgeblich sind die tatsächliche wirtschaftliche Beziehung und die gesetzlichen Ausnahmen. Die Erklärung zum Selbständigenstatus wird mit der einschlägigen Jahreserklärung eingereicht; die Steuerverwaltung kann den Sachverhalt prüfen.

RECHTSGRUNDLAGEN UND AMTLICHE HINWEISE
WIE TRIDENS HELFEN KANN

Tridens berät ausländische Staatsangehörige zur Unternehmensanmeldung in Albanien, einschließlich der Wahl zwischen Einzelunternehmen und Gesellschaft, des aufenthaltsrechtlichen Status — der sich für EU-Staatsangehörige seit 2025 grundlegend geändert hat — und des späteren Wechsels der Rechtsform. Für ein Gespräch erreichen Sie uns unter +355696937763 oder info@tridenslaw.com.

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar, berücksichtigt nicht die Umstände einer bestimmten Person oder eines bestimmten Vorgangs und ersetzt keine Beratung zum konkreten Sachverhalt. Durch die Lektüre entsteht kein Mandatsverhältnis. Schwellenwerte, Gebühren und Verwaltungspraxis können sich ändern; gesetzliche Bestimmungen unterliegen Änderungen und richterlicher Auslegung.

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