Ihr Unternehmen in Albanien,
eingetragen und betriebsbereit.
Von der Wahl der Rechtsform bis zur ersten Lohnabrechnung richten wir Ihre Gesellschaft in Albanien ordnungsgemäß ein. Sie ist vom ersten Tag an korrekt strukturiert, vollständig registriert und rechtskonform. Dafür müssen Sie weder anreisen noch die Regeln erst durch eigene Fehler kennenlernen.
Vier Gründe für den Schritt nach Albanien und zu uns.
Der erste Standort in Albanien
Sie möchten erstmals in Albanien verkaufen, bauen oder Personal einstellen. Vor dem ersten Vertrag benötigen Sie eine ordnungsgemäß errichtete Gesellschaft mit geklärter Struktur, sämtlichen Registrierungen und bestehender Bankverbindung.
Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung eines ausländischen Konzerns
Ihre Muttergesellschaft benötigt einen Standort in Albanien. Wir prüfen, ob eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung geeigneter ist, bereiten die ausländischen Gesellschaftsdokumente vor und lassen sie legalisieren. Wir registrieren die Einheit und erfassen die Beteiligungsstruktur korrekt bis zum wirtschaftlich Berechtigten.
Eine Projektgesellschaft
Bauvorhaben, Energieprojekt, Konzession oder Erwerb: Sie benötigen eine Zweckgesellschaft, deren Struktur einer Due Diligence durch Kreditgeber und Käufer standhält.
Der persönliche Umzug als Gründer oder Investor
Sie bauen ein Unternehmen auf und ziehen selbst nach Albanien. Im selben Mandat gründen wir die Gesellschaft und betreuen Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse. Unternehmen, persönlicher Umzug und steuerliche Ansässigkeit werden gemeinsam geplant.
Fünf Phasen. Ein Team. Keine Überraschungen.
Wir übernehmen sämtliche Schritte. Sie entscheiden und unterschreiben. Für den größten Teil der Arbeit müssen Sie nicht in Albanien sein.
Struktur
Wir legen die passende Rechtsform fest: meist eine albanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SH.P.K.), gelegentlich eine Aktiengesellschaft oder Zweigniederlassung. Zugleich klären wir Gesellschafter, Geschäftsführung, Gesellschaftskapital und die daraus folgenden steuerlichen Verhältnisse. Da spätere Änderungen dieser Entscheidungen kostspielig sind, treffen wir sie von Anfang an sorgfältig.
Dokumente
Wir entwerfen Gründungsakt und Satzung sowie die Vollmachten, mit denen Sie aus dem Ausland unterschreiben können. Für ausländische Gesellschaften, die sich beteiligen, koordinieren wir Apostillen und beglaubigte Übersetzungen. Sie übermitteln Pässe und Beschlüsse; alles Weitere erledigen wir.
Registrierung
Wir registrieren die Gesellschaft beim Nationalen Unternehmenszentrum (QKB), der zentralen Anlaufstelle Albaniens. Das QKB erledigt zugleich die steuerliche Registrierung und erteilt die NUIS/NIPT. Die Beteiligungsverhältnisse werden genau wie vereinbart im öffentlichen Register erfasst.
Betriebsbereitschaft herstellen
Fristgerechte Registrierung der wirtschaftlich Berechtigten, Zugang zu e-Albania, Firmenstempel, Unterstützung bei der Bankkontoeröffnung, gegebenenfalls Registrierungen für Umsatzsteuer und Lohnabrechnung, Einrichtung der Fiskalisierung sowie die für Ihre Tätigkeit erforderlichen Lizenzen.
Betrieb
Steuerliche Einreichungen nach einem gemeinsamen Kalender, Lohnabrechnung und Sozialabgaben, Jahresabschlüsse, Gesellschafterbeschlüsse und Verträge für das Tagesgeschäft: Dasselbe Team übernimmt nun Ihre laufende Beratung.
Wenige Unterlagen, einmal bereitgestellt.
Die Leistungen für den laufenden Betrieb.
Die Registrierung ist der Anfang. Diese Leistungen benötigen die meisten neuen Unternehmen in Albanien bereits im ersten Jahr. Alle werden unter einem Dach und innerhalb desselben Mandats erbracht.
Fragen vor der Gründung.
Muss ich in Albanien sein, um eine Gesellschaft zu gründen?
Nein. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht können wir die gesamte Registrierung für Sie erledigen, einschließlich der QKB-Anmeldung und der ersten Schritte zur Betriebsaufnahme. Viele Mandanten sehen ihr Unternehmen in Albanien erst, wenn es bereits tätig ist.
Kann eine ausländische Person oder Gesellschaft 100 % eines albanischen Unternehmens halten?
Ja. Nach albanischem Recht kann eine albanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung vollständig in ausländischer Hand sein. Weder ein örtlicher Gesellschafter noch ein örtlicher Geschäftsführer ist erforderlich. Der Geschäftsführer darf eine ausländische Staatsangehörigkeit haben.
Wie viel Gesellschaftskapital ist erforderlich?
Für eine albanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SH.P.K.) beträgt das gesetzliche Mindestkapital nominal 100 albanische Lek. In der Praxis sollte die Kapitalausstattung einen glaubwürdigen Geschäftsbetrieb gegenüber Banken und Vertragspartnern ermöglichen. Wir beraten zur angemessenen Höhe.
Was geschieht nach der Eintragung?
Die Gesellschaft muss ihre wirtschaftlich Berechtigten registrieren, die elektronische Rechnungsstellung (Fiskalisierung) einrichten und ein Bankkonto eröffnen. Gegebenenfalls sind auch Registrierungen für Umsatzsteuer und Lohnabrechnung erforderlich. Wir betreuen diese Schritte im selben Mandat, damit Sie später keine unerledigten Aufgaben entdecken.
Bereit, in Albanien zu gründen?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Innerhalb eines Arbeitstags erhalten Sie unsere Strukturempfehlung, die erforderlichen Schritte und einen festen Leistungsumfang in schriftlicher Form.
Unternehmen gründen