In Albanien leben und arbeiten,
mit gesichertem Aufenthaltsstatus.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, Möglichkeiten für Investoren und Familien sowie der Übergang zum Daueraufenthalt: Wir betreuen das gesamte Verfahren für Privatpersonen, Familien und die Unternehmen, die sie beschäftigen. Auf Englisch, Deutsch oder Albanisch, von der ersten Einschätzung bis zum Erhalt der Aufenthaltskarte.
Was Sie auch nach Albanien führt: Wir finden die passende Aufenthaltsmöglichkeit.
Beschäftigte und entsandte Arbeitnehmer
Die einheitliche Genehmigung verbindet Arbeit und Aufenthalt für ausländische Beschäftigte, die vor Ort eingestellt oder aus dem Ausland versetzt werden. Dazu zählen konzerninterne Versetzungen und Entsendungen. Die Pflichten des Arbeitgebers betreuen wir parallel.
Investoren, Gründer und Selbstständige
Aufenthalt auf Grundlage einer Investition, einer Unternehmensbeteiligung oder einer selbstständigen Tätigkeit in Albanien. Von Anfang an abgestimmt mit der Gesellschaft, die wir für Sie registrieren, und Ihrer steuerlichen Ansässigkeit.
Ortsunabhängig Beschäftigte und digitale Nomaden
Aufenthalt für Personen, die von Albanien aus für Arbeitgeber oder Kunden im Ausland arbeiten. Wir bestimmen die passende Genehmigung, dokumentieren Einkommen und Versicherung korrekt und stimmen die steuerlichen Fragen darauf ab.
Familien
Familiennachzug für Ehepartner, Kinder und unterhaltsabhängige Angehörige. Wir planen den Umzug für den gesamten Haushalt und stimmen die Antragszeitpunkte aufeinander ab.
Personen im Ruhestand
Aufenthalt für Rentner, die sich für Albanien entscheiden. Wir dokumentieren Einkünfte, Krankenversicherung und Unterkunft so, dass der Antrag im ersten Anlauf genehmigt und später reibungslos verlängert wird.
Dauerhafter Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
Daueraufenthalt nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts und Beratung zu den Voraussetzungen für die albanische Staatsangehörigkeit. Wir richten die heutigen Schritte bereits auf den später angestrebten Status aus.
Ein Team von der ersten Einschätzung bis zur Aufenthaltskarte.
Aufenthaltsanträge scheitern an Unterlagen und Fristen, nicht an fehlender Berechtigung. Wir steuern beides.
Einschätzung
Wir klären die passende Aufenthaltsmöglichkeit für Ihre Staatsangehörigkeit, Ihren Zweck und Ihre familiären Verhältnisse. Sie erfahren verständlich, welche Voraussetzungen gelten, wie lange das Verfahren dauert und welche Risiken bestehen, bevor Sie an irgendjemanden eine Gebühr zahlen.
Einreise
Staatsangehörige vieler Länder können visumfrei einreisen. Wo erforderlich, beschaffen wir ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Typ D) über das albanische Konsulat. Den Antrag bereiten wir vor.
Dokumente
Arbeitsvertrag oder Unternehmensregistrierung, Nachweise über Unterkunft und Lebensunterhalt, Krankenversicherung sowie Strafregisterbescheinigung mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Wir stellen alles zusammen und prüfen es, damit keine Unterlagen aus formalen Gründen abgelehnt werden.
Antrag und Entscheidung
Wir reichen den Antrag über e-Albania ein, beantworten sämtliche Anfragen der Behörde und begleiten das Verfahren bis zur Genehmigung und Ausstellung der Aufenthaltskarte.
Verlängerung und langfristiger Aufenthalt
Wir überwachen Verlängerungsfristen und reichen die Anträge rechtzeitig ein, beziehen Familienangehörige ein und halten die steuerliche Ansässigkeit mit der übrigen Planung im Einklang. Daueraufenthalt oder Staatsangehörigkeit werden bereits ab dem ersten Jahr mitgeplant.
Ausländische Fachkräfte rechtskonform beschäftigen.
Der Einsatz ausländischer Beschäftigter in Albanien begründet Pflichten für Arbeitnehmer und Unternehmen. Wir betreuen Genehmigungen und Arbeitgeberpflichten gemeinsam: Verträge, Registrierungen, Lohnabrechnung und Sozialabgaben. So ist die Beschäftigung vom ersten Tag an rechtmäßig und bleibt es auch.
Zu einem Umzug gehört mehr als die Genehmigung.
Ein Umzug betrifft steuerliche Ansässigkeit, Immobilien, Beschäftigung und häufig auch eine Gesellschaft. Dasselbe Team betreut diese Fragen und erstellt einen gemeinsamen Plan für alle vier Bereiche.
Fragen vor dem Umzug.
Brauche ich ein Visum für Albanien?
Staatsangehörige vieler Länder, darunter der EU-Staaten, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten, dürfen visumfrei einreisen und sich innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in Albanien aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Bei manchen Staatsangehörigkeiten muss zuvor außerdem ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt beantragt werden. Wir klären die für Sie geltenden Voraussetzungen vor der Reise.
Darf ich mit meiner Aufenthaltserlaubnis in Albanien arbeiten?
Albanien erteilt eine einheitliche Genehmigung für Aufenthalt und Arbeit. In den meisten Fällen genügt daher ein Antrag für beide Rechte. Die passende Kategorie hängt davon ab, ob Sie angestellt, selbstständig oder als Investor tätig sind oder von Albanien aus für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten.
Wie lange gilt eine Aufenthaltserlaubnis?
Die erste Aufenthaltserlaubnis wird üblicherweise für ein Jahr erteilt und anschließend für längere Zeiträume verlängert. Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können Sie einen Daueraufenthalt beantragen. Wir überwachen jede Verlängerung, damit Ihr Aufenthaltsstatus nie erlischt.
Kann meine Familie mitkommen?
Ja. Ehepartner, Kinder und unterhaltsabhängige Angehörige können einen Aufenthaltstitel durch Familiennachzug erhalten, sobald Ihr eigener Status gesichert ist. Wir planen die Anträge gemeinsam und stimmen die Termine für die gesamte Familie ab.
Planen Sie einen Umzug nach Albanien?
Schildern Sie uns, wer aus welchem Land und aus welchem Grund umzieht. Innerhalb eines Arbeitstags bestätigen wir schriftlich die passende Aufenthaltsmöglichkeit, die erforderlichen Unterlagen und einen festen Leistungsumfang.
Situation prüfen lassen