Gesellschafts- und Handelsrecht
Strukturen und Verträge als Grundlage Ihres Geschäfts.
Ob Sie in Albanien ein Unternehmen gründen oder bereits führen: Beteiligungsverhältnisse, Unternehmensführung und Verträge benötigen eine tragfähige Grundlage. Wir schaffen sie durch eine ordnungsgemäße Gründung, belastbare Vereinbarungen und Strukturen, die auch einer ersten Bewährungsprobe standhalten, ohne neu gestaltet werden zu müssen.
Die meisten Probleme, die vor Gericht enden, entstehen Jahre zuvor in einem unzureichend geprüften Dokument. Deshalb behandeln wir Gründungsunterlagen und Verträge des Tagesgeschäfts mit derselben Sorgfalt. Beteiligungsverhältnisse müssen eindeutig, Befugnisse klar geregelt und Verpflichtungen im entscheidenden Moment durchsetzbar sein.
Wozu wir beraten.
Gesellschaftsgründung und Registrierung
Wir wählen die Rechtsform, die zu Ihren Zielen passt, meist die albanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SH.P.K.). Wir registrieren sie beim Nationalen Unternehmenszentrum (QKB) und sorgen für eine ordnungsgemäße Satzung, Kapitalausstattung und Unternehmensführung. Eine tragfähige Gründungsstruktur vermeidet kostspielige Umstrukturierungen im laufenden Betrieb.
Vereinbarungen unter Aktionären und Gesellschaftern
Wir regeln schriftlich, wie die Kontrolle verteilt ist, wie Entscheidungen zustande kommen, wann Anteile übertragen werden dürfen und was bei einer Pattsituation oder beim Ausscheiden geschieht. Diese Vereinbarungen werden getroffen, solange die Zusammenarbeit gut ist. So bleiben sie tragfähig, wenn sich das Verhältnis verschlechtert.
Corporate Governance
Wir gestalten Leitungs- und Verwaltungsorgane, Entscheidungsbefugnisse und Berichtswege so, dass sie den gesetzlichen Pflichten entsprechen und mit dem Unternehmen wachsen können. Klare Regeln schützen die Unternehmensleitung und geben Investoren und Kreditgebern Sicherheit.
Handelsverträge
Wir entwerfen und verhandeln Liefer-, Vertriebs-, Handelsvertreter- und Dienstleistungsverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie schaffen Klarheit für den Geschäftsalltag und berücksichtigen zugleich einen möglichen späteren Streit.
Kapitalmaßnahmen und Beteiligungsänderungen
Wir setzen Kapitalerhöhungen, Anteilsübertragungen und Umstrukturierungen ordnungsgemäß um. Dazu gehören die erforderlichen gesellschaftsinternen Zustimmungen und Registeranmeldungen. Änderungen der Beteiligungsverhältnisse werden damit rechtlich eindeutig und im öffentlichen Register nachvollziehbar festgehalten.
Gemeinschaftsunternehmen und Kooperationen
Wir gestalten und dokumentieren Partnerschaften und Gemeinschaftsunternehmen. Beiträge, Kontrolle, Gewinnverteilung und Ausstieg werden klar geregelt. Nach Abschluss der Verhandlungen kennt jede Seite ihre Rechte und Pflichten.
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.
Ausgangspunkt ist Ihr wirtschaftliches Ziel. Wir prüfen rechtliche und steuerliche Fragen gemeinsam, denn gesellschaftsrechtliche Maßnahmen haben meist auch Folgen für Steuern, Erklärungen und Meldungen. Diese lassen sich vor der Umsetzung leichter gestalten als danach. Sie erhalten eine klare, verständliche Empfehlung statt einer bloßen Aufzählung von Möglichkeiten.
Erfahrene Anwälte leiten das Mandat und koordinieren die benötigten Spezialisten. Jede Aufgabe wird von den passenden Fachleuten übernommen; Sie müssen Ihre Berater nie selbst abstimmen. Wir erstellen präzise, verständliche und belastbare Dokumente für die praktische Nutzung.
Sie gründen eine Gesellschaft oder errichten erstmals einen Standort in Albanien.
Sie nehmen einen Investor auf, ändern Beteiligungsverhältnisse oder regeln die Zusammenarbeit unter Gesellschaftern.
Sie schließen wichtige Verträge, die auch bei einer späteren Verschlechterung der Geschäftsbeziehung Bestand haben müssen.
Maßgeblich ist vor allem das albanische Gesetz Nr. 9901/2008 „Über Unternehmer und Handelsgesellschaften“ in der jeweils geänderten Fassung. Die Eintragung erfolgt beim Nationalen Unternehmenszentrum (QKB), das die handelsrechtliche und steuerliche Registrierung zentral abwickelt. Wir beraten zu sämtlichen albanischen Rechtsformen, von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SH.P.K.) bis zur Aktiengesellschaft (SH.A.), und zu den jeweils erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und Anmeldungen.
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