Die finanzielle Lage verschlechtert sich, Gläubiger werden aktiv, und mit jeder Woche schrumpft der Handlungsspielraum. Wir beraten Unternehmen, Gläubiger und Mitglieder der Unternehmensleitung bei Krisen und Insolvenzen in Albanien. Frühzeitiges Handeln schützt Werte, begrenzt persönliche Haftungsrisiken und erhält die besten noch verfügbaren Lösungen.
In einer Krise kann die Reihenfolge der Maßnahmen ebenso wichtig sein wie die Maßnahme selbst. Zahlungen, Anträge oder die Bestellung von Sicherheiten zum falschen Zeitpunkt können rückgängig gemacht werden oder Haftung auslösen. Wir planen das Vorgehen vor der Umsetzung und beurteilen die rechtlichen und steuerlichen Folgen gemeinsam.
Wozu wir beraten.
Restrukturierung und außergerichtliche Sanierung
Wir verhandeln mit Gläubigern einvernehmliche Lösungen wie Stillhaltevereinbarungen, Änderungen der Rückzahlungstermine und Restrukturierungen. So werden förmliche Verfahren nach Möglichkeit vermieden. Eine außergerichtliche Einigung erhält meist mehr Wert als eine gerichtlich angeordnete Lösung.
Pflichten der Unternehmensleitung
Wir beraten Leitungsorgane zu ihren Pflichten bei drohender Insolvenz, wenn die Interessen der Gläubiger zunehmend in den Vordergrund treten. Klare Beratung schützt die Verantwortlichen vor persönlicher Haftung.
Gläubigerrechte
Wir beraten Gläubiger zur Sicherung und Durchsetzung ihrer Rechte, insbesondere zu Sicherheiten, Aufrechnung und Rang. In der Insolvenz bestimmen die Rechtsposition und der Zeitpunkt des Handelns die Höhe der Rückflüsse.
Förmliche Insolvenzverfahren
Wir beraten zur Sanierung und Liquidation nach dem albanischen Insolvenzgesetz und vertreten Unternehmen, Gläubiger oder Insolvenzverwalter. Das Verfahren richten wir auf das bestmögliche erreichbare Ergebnis aus.
Unternehmenserwerb in der Krise
Wir vertreten Käufer von Unternehmen oder Vermögenswerten aus Krisensituationen und prüfen die besonderen Risiken solcher Erwerbe. Vorrang haben eine zügige Umsetzung und gesicherte Eigentumsrechte.
Verwertung von Sicherheiten
Wir verwerten Sicherheiten und betreiben die Beitreibung im geeigneten Verfahren und in der richtigen Reihenfolge. Vorgehensweise und Abfolge entscheiden häufig über den erzielbaren Erlös.
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.
Wir handeln zügig und mit realistischem Blick auf die Lage. Solange noch Handlungsspielraum besteht, erhalten Sie eine offene Einschätzung Ihrer Situation und der verfügbaren Möglichkeiten. Da dasselbe Team die rechtlichen und steuerlichen Folgen beurteilt, entsteht ein stimmiger Plan.
Ein erfahrener Anwalt koordiniert die Spezialisten, die in der Krise benötigt werden. So bleibt gerade dann, wenn Fehler besonders schwer wiegen, keine Frage zwischen Zuständigkeiten liegen. Sie erhalten klare Empfehlungen und eine eindeutige Reihenfolge der nächsten Schritte.
Ihr Unternehmen steht unter finanziellem Druck und braucht einen Plan.
Sie möchten als Gläubiger Ihre Rechte in einer Unternehmenskrise sichern.
Sie gehören der Unternehmensleitung an und müssen Ihre Pflichten bei drohender Insolvenz erfüllen.
Das albanische Gesetz Nr. 110/2016 „Über die Insolvenz“ regelt Sanierung und Liquidation sowie die Pflichten der Unternehmensleitung und die Befugnisse des Insolvenzverwalters. Es bestimmt auch den Zeitpunkt der Antragstellung, die Behandlung von Geschäften vor der Insolvenz und die Rangfolge der Gläubiger. Wir beraten zu allen diesen Fragen, wenn einem Unternehmen die Insolvenz droht.
Ein rechtliches Anliegen besprechen.
Beschreiben Sie Ihr Anliegen in wenigen Zeilen. Ein erfahrener Berater meldet sich innerhalb eines Arbeitstags bei Ihnen.
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