Immobilienrecht in Albanien

Eine Due Diligence, die nichts ungeprüft lässt.

Unsere Kanzlei in Tirana berät albanische und internationale Mandanten beim Immobilienkauf, bei Bauträgerprojekten, Verkäufen und Mietverhältnissen in Albanien. Eigentums- und Vertragsprüfung stimmen wir mit den steuerlichen Folgen der Transaktion ab. Die Betreuung erfolgt auf Deutsch, Englisch oder Albanisch.

Sie kaufen, entwickeln oder finanzieren eine Immobilie in Albanien oder schließen einen Mietvertrag. Dabei dürfen Sie sich nicht auf Annahmen verlassen. Wir prüfen den tatsächlichen Registerstand und verhandeln auch jene Bedingungen, die erst Jahre später entscheidend werden. Wir begleiten die Transaktion bis zum Abschluss, damit Ihnen genau das zusteht, wofür Sie bezahlt haben.

Bei einem einzelnen Mietvertrag stellen sich dieselben Grundfragen wie bei einem Bauprojekt mit mehreren Phasen: Wem gehört die Immobilie? Welche Belastungen bestehen? Welche Nutzung ist rechtlich zulässig? Unsere Antworten stützen sich auf überprüfbare Nachweise. Zugleich stimmen wir die steuerliche Behandlung des Geschäfts ab.

Wozu wir beraten.

Erwerb und Veräußerung

Wir begleiten Immobilienkäufe und -verkäufe. Bevor Sie sich binden, prüfen wir Eigentum und Belastungen anhand des Katasterregisters. Die frühzeitige Klärung der Eigentumsverhältnisse ist die kostengünstigste Absicherung eines Immobiliengeschäfts.

Gewerbliche Mietverträge

Wir verhandeln die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern, insbesondere Miete, Laufzeit, Instandhaltung und Beendigung. Dabei berücksichtigen wir die langfristige Bindung eines Mietvertrags. Gerade vermeintliche Nebenklauseln erweisen sich Jahre später häufig als entscheidend.

Projektentwicklung und Bau

Wir beraten zur Struktur von Immobilienprojekten und zu Bauverträgen. Risiken aus Verzögerungen, Kosten und Mängeln werden eindeutig zugeordnet. Klare Verträge sichern den Bauablauf und vermeiden Streit auf der Baustelle.

Prüfung von Eigentum und Kataster

Bei der Staatlichen Katasterbehörde (ASHK) prüfen wir Eigentum, Grenzen, Hypotheken und Beschränkungen. Unser Bericht gibt den tatsächlichen Registerstand wieder. Was sich überprüfen lässt, nehmen wir nicht ungeprüft hin.

Raumplanung und Genehmigungen

Wir beraten zur Raumplanung, zu den erforderlichen Projektgenehmigungen und zu den Risiken eines Vorgehens ohne diese Genehmigungen. Wer sie vorab sichert, verhindert einen Baustopp während der Umsetzung.

Immobilienfinanzierung

Wir gestalten und dokumentieren Immobilienfinanzierungen und die zugehörigen Sicherheiten in Abstimmung mit den Kreditgebern. Objekt und Finanzierung erhalten eine aufeinander abgestimmte rechtliche Grundlage.

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.

Die Due Diligence bildet den Kern unserer Arbeit. Wir gleichen Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Genehmigungen mit dem Register ab und erläutern die Ergebnisse klar. Steuerliche Folgen und erforderliche Erklärungen oder Meldungen prüfen unsere Kollegen gleichzeitig.

Ein erfahrener Anwalt leitet das Mandat und koordiniert die erforderlichen Notare, Vermessungsfachleute und Spezialisten. Sie erhalten eine abgestimmte Gesamtbeurteilung und wissen genau, worauf Sie sich beim Immobiliengeschäft einlassen.

Stellen Sie für die erste Prüfung die Angaben zur Immobilie, vorhandene Eigentums- und Genehmigungsunterlagen, den Vertragsentwurf und den Zahlungsplan zusammen. Teilen Sie uns mit, ob bereits eine Anzahlung geleistet oder ein Unterzeichnungstermin vereinbart wurde. Daraus ergibt sich, welche Prüfungen vor Ihrer nächsten Verpflichtung erforderlich sind.

WANN MANDANTEN ZU UNS KOMMEN

Sie kaufen oder verkaufen eine Gewerbeimmobilie oder schließen einen gewerblichen Mietvertrag.

Sie entwickeln ein Grundstück und benötigen ordnungsgemäße Genehmigungen und Verträge.

Sie finanzieren eine Immobilie und müssen die Sicherheiten wirksam bestellen und gegenüber Dritten absichern.

NACH ALBANISCHEM RECHT

Dingliche Rechte richten sich nach dem albanischen Zivilgesetzbuch. Ihre Eintragung erfolgt nach Gesetz Nr. 111/2018 „Über das Kataster“ bei der Staatlichen Katasterbehörde (ASHK). Dort werden Eigentum und Belastungen erfasst und können abgefragt werden. Für Projektentwicklung und Bau gelten Gesetz Nr. 107/2014 „Über Raumplanung und -entwicklung“ sowie die zugehörigen Genehmigungsvorschriften. Beim Grundstückserwerb durch ausländische Personen sind besondere Regeln zu beachten, zu denen wir beraten.

FÜR IMMOBILIENKÄUFER

Bevor Sie sich für eine Immobilie in Albanien entscheiden.

Eigentum, Vertrag und die nächste Zahlung müssen zusammenpassen. Unsere Kanzlei in Tirana erläutert Ihnen die Prüfungsergebnisse auf Deutsch oder Englisch, damit Sie vor der Unterschrift eine fundierte Entscheidung treffen können.

Was umfasst die rechtliche Immobilienprüfung?

Wir prüfen aktuelle Katasterunterlagen, die dem Eigentumstitel zugrunde liegenden Dokumente, eingetragene Hypotheken und Beschränkungen sowie die Verfügungs- und Vertretungsbefugnis des Verkäufers. Je nach Objekt beziehen wir Grundstücksgrenzen, Genehmigungen und die geplante Nutzung ein. Unser schriftlicher Bericht hält fest, was bestätigt ist, welche Fragen offenbleiben und was vor einer Zahlung oder Unterschrift geklärt werden sollte.

Was ist beim Kauf vom Bauträger zusätzlich zu prüfen?

Bei einer fertiggestellten Immobilie stehen der bestehende Eigentumstitel, der Kaufvertrag und die Voraussetzungen der Übertragung im Mittelpunkt. Bei einem Bauprojekt prüfen wir zusätzlich den Bauträger, seine Rechte am Grundstück, die Genehmigung und den vertraglichen Weg zur Fertigstellung und zum Eigentumserwerb. Dazu gehören Zahlungsmeilensteine, Baubeschreibung, Verzugsfolgen, die Freigabe von Hypotheken und die Registrierungspflichten. Ein Reservierungs- oder Bauvertrag ist kein Nachweis eingetragenen Eigentums.

Wie begleiten Sie den Kauf bis zur Eintragung?

Nach Festlegung des Mandatsumfangs beschaffen und prüfen wir die Unterlagen, erläutern die Risiken und verhandeln die Vertragsbedingungen. Anschließend koordinieren wir die notarielle Unterzeichnung und die Zahlungsbedingungen und begleiten die Katastereintragung im vereinbarten Umfang. Bei einem Bauträgerkauf legen wir die spätere Fertigstellungs- und Übergabephase gesondert fest. Unterzeichnung, Besitzübergabe und Eintragung sind unterschiedliche Schritte; der Zeitbedarf hängt von den Objektunterlagen und noch offenen Voraussetzungen ab.

Kann ich den Kauf aus dem Ausland abwickeln?

Viele rechtliche Schritte lassen sich mit einer passend ausgestalteten Vollmacht erledigen. Vor deren Unterzeichnung klären wir die erforderlichen Befugnisse sowie die jeweils geltenden Anforderungen an Beglaubigung, Legalisation und Übersetzung. Banken können eigene Vorgaben zur Identifizierung und persönlichen Anwesenheit haben; diese prüfen wir gesondert.

Wann sollte ich Sie einschalten, und wie wird das Honorar vereinbart?

Möglichst bevor Sie eine Reservierungszahlung leisten oder eine Anzahlungsfrist akzeptieren. Senden Sie uns die Objektangaben, den Vertragsentwurf und den vorgesehenen Zahlungstermin. Teilen Sie uns mit, ob Sie bereits unterschrieben oder gezahlt haben. Sie erhalten einen schriftlichen Leistungsumfang und ein Honorarangebot. Honorar, anfallende Steuern und Fremdkosten etwa für Notar, Kataster, Übersetzungen und technische Prüfungen werden getrennt ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart.

Ein rechtliches Anliegen besprechen.

Beschreiben Sie Ihr Anliegen in wenigen Zeilen. Ein erfahrener Berater meldet sich innerhalb eines Arbeitstags bei Ihnen.

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