Regulierung und Compliance

Aufsichtsrechtliche Pflichten erfüllen. Handlungsfähig bleiben.

Sie möchten in einem regulierten Sektor in Albanien tätig werden und sich mit den nötigen Lizenzen und erfüllten Pflichten auf Ihr Geschäft konzentrieren. Wir beschaffen die Genehmigungen und entwickeln alltagstaugliche Systeme für Compliance und Geldwäscheprävention. Bei Fragen der Aufsichtsbehörde stehen wir Ihnen zur Seite.

Compliance soll Ihr Unternehmen schützen, ohne die Geschäftstätigkeit zu bremsen. Wir setzen gesetzliche Pflichten in Kontrollverfahren um, die Ihr Team im Alltag anwenden kann. Bei Fragen der Aufsichtsbehörde stehen wir Ihnen zur Seite.

Wozu wir beraten.

Lizenzen und Genehmigungen

Wir klären, welche Erlaubnisse Ihre Tätigkeit voraussetzt, und betreuen das gesamte Antragsverfahren: von den Unterlagen bis zur Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde. Eine ordnungsgemäß erworbene Lizenz wird später nicht durch Fehler im Verfahren gefährdet.

Branchenregulierung

Wir erläutern die Regeln Ihrer Branche und ihre Anwendung auf Ihr Geschäftsmodell. Allgemeine Compliance-Hinweise helfen hier wenig. Um Probleme zu vermeiden, muss die Beratung auf den jeweiligen Sektor eingehen.

Systeme zur Geldwäscheprävention

Wir entwickeln Verfahren zur Kundenprüfung, laufenden Überwachung und Erfüllung von Meldepflichten. Sie entsprechen dem albanischen Recht zur Geldwäscheprävention und halten behördlichen Prüfungen stand. Verstöße in diesem Bereich gehören für regulierte Unternehmen zu den kostspieligsten.

Wettbewerb und Verbraucherschutz

Wir beraten zu wettbewerbs- und verbraucherschutzrechtlichen Pflichten bei Vereinbarungen, Preisgestaltung, Geschäftsbedingungen und Werbung. Diese Vorschriften betreffen den Geschäftsalltag stärker, als viele Unternehmen erwarten.

Interne Richtlinien und Schulungen

Wir erstellen interne Richtlinien und schulen Ihre Beschäftigten, damit die Vorgaben im Alltag umgesetzt werden. Eine Richtlinie, die nur im Ordner steht und niemand beachtet, schafft Risiken und bietet keinen Schutz.

Untersuchungen

Bei einer behördlichen Untersuchung beraten und vertreten wir Sie. Wir steuern die Informationsweitergabe, begrenzen Risiken und arbeiten auf das angestrebte Ergebnis hin. Bereits die erste Reaktion prägt häufig den gesamten weiteren Verlauf.

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.

Ausgangspunkt sind Ihre tatsächlichen Betriebsabläufe. Darauf stimmen wir das Compliance-System ab, damit Kontrollen angewendet und nicht umgangen werden. Überschneiden sich regulatorische und steuerliche Fragen, beraten unsere Kollegen gemeinsam.

Ein erfahrener Anwalt leitet das Mandat und bezieht den passenden Branchenspezialisten ein. Fachliche Tiefe und reibungslose Abstimmung führen zu einem System, das die Anforderungen der Aufsicht erfüllt und den Geschäftsbetrieb ermöglicht.

WANN MANDANTEN ZU UNS KOMMEN

Sie nehmen eine regulierte Tätigkeit auf oder beantragen eine Lizenz.

Sie benötigen ein System für Compliance oder Geldwäscheprävention, das einer Prüfung standhält.

Eine Aufsichtsbehörde verlangt Auskunft, und Sie benötigen eine sorgfältig abgestimmte Antwort.

NACH ALBANISCHEM RECHT

Die Pflichten zur Geldwäscheprävention ergeben sich aus dem albanischen Gesetz Nr. 9917/2008 „Über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“. Für den Wettbewerb gilt Gesetz Nr. 9121/2003, das die Wettbewerbsbehörde durchsetzt; für den Verbraucherschutz Gesetz Nr. 9902/2008. Bei Lizenzen sind neben der Registrierung beim Nationalen Unternehmenszentrum die Anforderungen der jeweiligen Branchenaufsicht zu beachten. Wir beraten zu allen Vorschriften, die Ihre Tätigkeit betreffen.

Ein rechtliches Anliegen besprechen.

Beschreiben Sie Ihr Anliegen in wenigen Zeilen. Ein erfahrener Berater meldet sich innerhalb eines Arbeitstags bei Ihnen.

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