Internationales und grenzüberschreitendes Steuerrecht

Steuerliche Ansässigkeit, Betriebsstätten und Abkommen.

Bei grenzüberschreitenden Geschäften nach, aus oder über Albanien sollen Gewinne weder doppelt besteuert noch unbeabsichtigt steuerpflichtige Präsenzen begründet werden. Wir klären Ansässigkeit und Betriebsstätten, wenden Albaniens Steuerabkommen an und gestalten grenzüberschreitende Strukturen mit belastbarer wirtschaftlicher Substanz.

Grenzüberschreitende Strukturen benötigen wirtschaftliche Substanz. Wir richten sie an der tatsächlichen Tätigkeit und ihrem Zweck aus. So erreichen sie das beabsichtigte Ergebnis und halten der Prüfung aller betroffenen Behörden stand.

Wozu wir beraten.

Steuerliche Ansässigkeit und Betriebsstätten

Wir klären, wo ein Unternehmen oder eine Person steuerlich ansässig ist und ob eine Tätigkeit eine steuerpflichtige Präsenz begründet. Von diesen Grundfragen hängt ab, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf.

Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Wir wenden Albaniens Doppelbesteuerungsabkommen an, um Doppelbesteuerung zu verringern oder zu vermeiden und Quellensteuern richtig zu behandeln. Für die Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen müssen die Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Nachweise vorhanden sein.

Holding- und Finanzierungsstrukturen

Wir entwickeln grenzüberschreitende Holding- und Finanzierungsstrukturen mit tatsächlicher wirtschaftlicher Substanz und einem nachvollziehbaren Geschäftszweck. Diese Grundlage macht die Struktur bei einer Überprüfung belastbar.

Quellensteuer und Entlastung beim Steuerabzug

Wir betreuen den Quellensteuerabzug bei grenzüberschreitenden Zahlungen und sichern eine Entlastung bereits beim Abzug, soweit diese möglich ist. Bei korrekter Behandlung entstehen weder unnötige Wertverluste noch Streitigkeiten.

Investitionen in Albanien

Wir gestalten Investitionen in Albanien effizient und berücksichtigen Markteintritt, Finanzierung und späteren Ausstieg. Den Ausstieg planen wir bereits beim Einstieg, wenn seine Gestaltung am wenigsten kostet.

Expansion ins Ausland

Wir begleiten albanische Unternehmen bei der Expansion ins Ausland und stimmen uns bei Bedarf mit Beratern vor Ort ab. Die Struktur wird so gewählt, dass Steuern die Expansion nicht begrenzen.

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.

Wir berücksichtigen den gesamten grenzüberschreitenden Sachverhalt: albanisches Recht, anwendbare Abkommen und Folgen im Ausland. Die Struktur beruht auf tatsächlicher wirtschaftlicher Substanz, nicht allein auf ihrer formalen Ausgestaltung. Unsere Anwälte setzen parallel die zugrunde liegenden Vereinbarungen um, damit die Struktur in der Praxis funktioniert.

Unser Steuerteam koordiniert die Analyse und gegebenenfalls Berater im Ausland. So erhalten Sie eine über alle betroffenen Länder hinweg abgestimmte Beurteilung. Die Steuerfolgen Ihrer Expansion oder Investition kennen Sie im Voraus.

WANN MANDANTEN ZU UNS KOMMEN

Sie investieren in Albanien oder expandieren von Albanien aus ins Ausland.

Sie sind grenzüberschreitend tätig und müssen Fragen zur steuerlichen Ansässigkeit oder zu Betriebsstätten klären.

Sie möchten ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anwenden und die Voraussetzungen dafür dokumentieren.

NACH ALBANISCHEM RECHT

Für die grenzüberschreitende Besteuerung gelten das albanische Gesetz Nr. 29/2023 „Über die Einkommensteuer“ und Albaniens bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen. Diese verteilen Besteuerungsrechte und ermöglichen Entlastungen von der Doppelbesteuerung. Steuerliche Ansässigkeit, das Vorliegen einer Betriebsstätte und der Anspruch auf Abkommensvorteile hängen jeweils von konkreten Voraussetzungen und Nachweisen ab. Dazu beraten wir.

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