Transaktionssteuern

In jeder Phase mit unseren M&A-Anwälten abgestimmt.

Bei Käufen, Verkäufen und Umstrukturierungen können spät erkannte Steuern den Preis zu Ihren Lasten verändern oder als Belastung bei Ihnen verbleiben. Wir führen die steuerliche Due Diligence und Strukturierung gemeinsam mit den Transaktionsanwälten durch. Risiken werden vor der Unterzeichnung sichtbar, und der Preis spiegelt den Wert wider, der Ihnen tatsächlich bleibt.

Früh erkannte Steuerrisiken lassen sich im Preis berücksichtigen und steuern. Wer sie erst später entdeckt, hat sie bereits übernommen. Wir arbeiten in denselben Büroräumen wie die Anwälte, die die Transaktion begleiten. So fließen steuerliche Fragen von Anfang an in die Gestaltung ein.

Wozu wir beraten.

Steuerliche Due Diligence

Wir prüfen die steuerliche Situation des Zielunternehmens und beziffern Risiken, die für Kaufpreis und Garantien relevant sind. Die Due Diligence soll dort zu Anpassungen der Transaktion führen, wo sie erforderlich sind.

Strukturierung

Wir gestalten Erwerbe und Veräußerungen steuerlich effizient und belastbar. Die passende Struktur sichert den Wert, den die Transaktion schaffen soll.

Ablaufplanung

Wir planen Umstrukturierungen so, dass jeder einzelne Schritt die beabsichtigte steuerliche Behandlung erreicht. Die Reihenfolge der Maßnahmen ist dabei entscheidend.

Prüfung von Garantien und Freistellungen

Wir stimmen Garantien und Freistellungen auf die ermittelten Steuerrisiken ab und ordnen diese der richtigen Partei zu. Die Ergebnisse der Due Diligence sind nur dann hilfreich, wenn sie auch im Vertrag berücksichtigt werden.

Integration

Nach dem Vollzug übernehmen wir die steuerliche Integration und bereinigen offene Fragen. So erhält das erworbene Unternehmen eine tragfähige steuerliche Grundlage. Unsere Arbeit endet nicht mit dem Vollzug der Transaktion.

Verkehrsteuern

Wir betreuen die Abgaben und Verkehrsteuern, die unmittelbar durch die Transaktion entstehen. Diese Kosten werden vorab eingeplant.

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.

Unsere Steuerberater arbeiten während der gesamten Transaktion mit den M&A-Anwälten zusammen. Fragen mit rechtlichen und steuerlichen Folgen werden gemeinsam bearbeitet. Risiken erkennen wir vor der Unterzeichnung, solange sie noch eingepreist oder vertraglich abgesichert werden können.

Unser Steuerteam leitet die steuerliche Bearbeitung und bringt die Ergebnisse unmittelbar in die Verhandlungen ein. Sie erhalten ein vollständiges, stimmiges Bild der Steuerfolgen und vereinbaren einen Preis, der den tatsächlich verbleibenden Wert widerspiegelt.

WANN MANDANTEN ZU UNS KOMMEN

Sie kaufen oder verkaufen ein Unternehmen.

Sie strukturieren vor einer Transaktion eine Unternehmensgruppe um.

Steuerrisiken sollen im Transaktionspreis berücksichtigt werden.

NACH ALBANISCHEM RECHT

Für die Transaktionsbesteuerung gelten die albanischen Gesetze Nr. 29/2023 „Über die Einkommensteuer“ und Nr. 92/2014 „Über die Mehrwertsteuer“. Hinzu kommen gegebenenfalls Verkehrsteuern oder Abgaben auf die betroffenen Vermögenswerte. Bei einem anmeldepflichtigen Zusammenschluss ist außerdem die wettbewerbsrechtliche Freigabe nach Gesetz Nr. 9121/2003 erforderlich. Unser Gesellschaftsrechtsteam betreut dieses Verfahren parallel zur steuerlichen Arbeit.

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