Unternehmenssteuerberatung

Steuerfolgen klären, bevor Sie entscheiden.

Finanzierung, Ausschüttungen, Anreize oder Umstrukturierungen: Jede wichtige Unternehmensentscheidung hat in Albanien steuerliche Folgen. Wir beraten vor der Entscheidung, damit Sie bewusst die effiziente Lösung wählen und die Risiken kennen. Die Steuererklärung bringt dann keine neuen Überraschungen.

Beratung hilft nur, wenn sie sich umsetzen lässt. Unsere Steuerberater arbeiten mit derselben Akte wie unsere Anwälte. Dadurch sind unsere Empfehlungen rechtlich belastbar, steuerlich effizient und buchhalterisch umsetzbar. Erst wenn alle drei Anforderungen erfüllt sind, ist die Arbeit abgeschlossen.

Wozu wir beraten.

Planung der Unternehmensbesteuerung

Wir prüfen die steuerliche Behandlung des laufenden Geschäfts und einzelner Entscheidungen. Dabei zeigen wir effiziente Lösungen und vermeidbare Risiken auf. Vorausschauende Planung macht Steuern zu einer kalkulierbaren Kostenposition.

Finanzierung und Ausschüttungen

Wir gestalten Finanzierung, Dividenden und Gewinnrückführung steuerlich effizient und rechtskonform. Wie Mittel in eine Gesellschaft eingebracht und wieder ausgezahlt werden, beeinflusst erheblich, welcher Betrag letztlich verbleibt.

Unternehmensgruppen und Holdingstrukturen

Wir gestalten Beteiligungs- und Holdingstrukturen, die effizient sind, auf tatsächlicher wirtschaftlicher Substanz beruhen und rechtlicher Prüfung standhalten. Diese Substanz sichert die beabsichtigten Vorteile auch bei einer Anfechtung.

Umstrukturierungen

Vor Verschmelzungen, Spaltungen und Umstrukturierungen ermitteln wir die Steuerfolgen. Durch die richtige Reihenfolge der Maßnahmen sichern wir Begünstigungen und vermeiden steuerliche Risiken.

Steuerliche Anreize und Vergünstigungen

Wir prüfen, welche steuerlichen Vergünstigungen und Anreize für Ihre Tätigkeit infrage kommen, und unterstützen Sie bei ihrer Inanspruchnahme. Entscheidend ist, die Ansprüche korrekt und fristgerecht geltend zu machen.

Quellensteuer

Wir prüfen die Quellensteuer auf inländische und grenzüberschreitende Zahlungen sowie mögliche Entlastungen nach Doppelbesteuerungsabkommen. Die richtige Behandlung schützt Ihre Liquidität und die Beziehungen zu Ihren Vertragspartnern.

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.

Wir prüfen rechtliche, steuerliche und finanzielle Folgen gemeinsam. Was in einem Bereich optimal erscheint, kann in einem anderen teuer werden. Sie erhalten eine klare, umsetzbare Empfehlung und eine verständliche Begründung.

Unser Steuerteam stimmt sich mit unseren Anwälten ab, damit sich die Empfehlungen vollständig umsetzen lassen. Sie erhalten einen praktisch durchführbaren Plan, der über ein Memorandum für die Ablage hinausgeht.

WANN MANDANTEN ZU UNS KOMMEN

Sie planen eine Entscheidung mit erheblichen steuerlichen Folgen.

Sie gestalten eine Unternehmensgruppe, eine Finanzierung oder eine Ausschüttung.

Sie suchen eine laufende Steuerberatung, die Ihr Unternehmen genau kennt.

NACH ALBANISCHEM RECHT

Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen richtet sich nach dem albanischen Gesetz Nr. 29/2023 „Über die Einkommensteuer“, das 2024 in Kraft trat. Zuständig ist die Generaldirektion für Steuern. Es gelten ein regulärer Körperschaftsteuersatz von 15 % sowie besondere Vorschriften zur Abzugsfähigkeit und Quellensteuer. Wir beraten zu den aktuellen Sätzen und Regeln sowie zu den Abkommen, die auf grenzüberschreitende Zahlungsströme anwendbar sind.

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Beschreiben Sie Ihr Anliegen in wenigen Zeilen. Ein erfahrener Berater meldet sich innerhalb eines Arbeitstags bei Ihnen.

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