Steuerverfahren und Steuerstreitigkeiten

Recht und Steuern gemeinsam betreuen, ab dem ersten Schreiben.

Eine Steuerprüfung, ein Bescheid oder eine aus Ihrer Sicht falsche behördliche Auffassung: Bereits Ihre erste Antwort prägt den weiteren Verlauf. Wir vertreten Steuerpflichtige in Albanien bei Prüfungen, Einwendungen, Rechtsbehelfen und Gerichtsverfahren. Rechts- und Steuerberater arbeiten ab dem ersten Schreiben gemeinsam.

Frühe Zugeständnisse lassen sich später nur schwer zurücknehmen. Deshalb entwickeln wir Ihre Argumentation bereits mit dem ersten Auskunftsersuchen. Fachliche Begründung und Verfahrensstrategie werden gemeinsam auf das bestmögliche erreichbare Ergebnis ausgerichtet.

Wozu wir beraten.

Begleitung von Steuerprüfungen

Wir begleiten Steuerprüfungen von der ersten Anfrage an. Wir steuern die Informationsweitergabe und grenzen die zu klärenden Fragen ab. Der Umgang mit einer Prüfung zu Beginn bestimmt häufig ihr Ergebnis.

Einwendungen und Rechtsbehelfe

Wir bereiten Einwendungen und verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe vor und verfolgen sie bei der Direktion für Steuerbeschwerden. Grundlage einer überzeugenden Begründung ist die Dokumentation, die bereits während der Prüfung entsteht.

Prozessführung

Lässt sich die Angelegenheit im Verwaltungsverfahren nicht lösen, vertreten wir Sie vor den Verwaltungsgerichten. Die sorgfältige Prozessvorbereitung stärkt auch Ihre Position in den vorangehenden Verfahrensphasen.

Freiwillige Offenlegung

Wir beraten zur freiwilligen Offenlegung steuerlicher Sachverhalte und nehmen sie für Sie vor. Ziel ist die Bereinigung zu den bestmöglichen verfügbaren Bedingungen. Ein bewusstes, frühzeitiges Offenlegen ist meist günstiger, als eine behördliche Entdeckung abzuwarten.

Minderung steuerlicher Sanktionen

Soweit begründete Einwände bestehen, fechten wir steuerliche Sanktionen an und wirken auf ihre Minderung hin. Mit den richtigen Argumenten lassen sie sich häufig reduzieren.

Einigung

Wenn eine Einigung Ihren Interessen dient, verhandeln wir mit der Behörde über eine Lösung. Rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte wägen wir gemeinsam ab.

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.

Unsere Rechts- und Steuerteams arbeiten ab dem ersten Schreiben gemeinsam. Sachliche Argumentation und verfahrensrechtliches Vorgehen bleiben stets aufeinander abgestimmt. Wir erläutern Ihre Position offen und zeigen die realistische Bandbreite möglicher Ergebnisse auf.

Erfahrene Berater begleiten das Verfahren in jeder Phase. Vorgehen und Argumentation bleiben durchgängig abgestimmt. Mit einer klaren Strategie treten Sie der Behörde vorbereitet gegenüber.

WANN MANDANTEN ZU UNS KOMMEN

Bei Ihnen läuft eine Steuerprüfung, oder Sie haben einen Steuerbescheid erhalten.

Sie möchten einer behördlichen Entscheidung mit einem Rechtsbehelf entgegentreten.

Sie müssen einen steuerlichen Sachverhalt bereinigen, bevor die Behörde ihn aufdeckt.

NACH ALBANISCHEM RECHT

Das albanische Gesetz Nr. 9920/2008 „Über die Steuerverfahren“ regelt Prüfungen, Steuerfestsetzungen, Rechte der Steuerpflichtigen, Einwendungen und Rechtsbehelfe. Zunächst ist ein Verwaltungsrechtsbehelf bei der Direktion für Steuerbeschwerden einzulegen. Bleibt die Sache ungelöst, folgt der Weg zu den Verwaltungsgerichten. Für beide Stufen gelten strenge Fristen, weshalb eine frühzeitige und sorgfältig vorbereitete Vertretung wesentlich ist.

Eine Steuerfrage besprechen.

Beschreiben Sie Ihr Anliegen in wenigen Zeilen. Ein erfahrener Berater meldet sich innerhalb eines Arbeitstags bei Ihnen.

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