Verrechnungspreise
Dokumentation auf Grundlage Ihres tatsächlichen Geschäfts.
Bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe verlangt die albanische Steuerbehörde, wie jede andere, nachvollziehbare Preise. Wir entwickeln und dokumentieren Verrechnungspreisrichtlinien auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Geschäftstätigkeit. Die Unterlagen liegen vor einer behördlichen Anfrage bereit und halten ihr stand.
Eine Dokumentation überzeugt nur, wenn sie die Realität abbildet. Unsere Richtlinien und Unterlagen beschreiben die tatsächliche Verteilung von Funktionen, Vermögenswerten und Risiken. Damit entsprechen sie dem Fremdvergleichsgrundsatz und halten einer Prüfung stand, statt nur eine formale Pflicht zu erfüllen.
Wozu wir beraten.
Gestaltung von Verrechnungspreisrichtlinien
Wir entwickeln Preisrichtlinien für Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen. Sie entsprechen dem Fremdvergleichsgrundsatz und orientieren sich am OECD-Rahmen. Eine fundierte Richtlinie beugt Streitigkeiten vor.
Benchmarking
Wir erstellen die wirtschaftlichen Analysen und Vergleichsdaten zur Begründung Ihrer Preise. Ein nachvollziehbarer Fremdvergleich macht die Richtlinie gegenüber der Steuerbehörde belastbar.
Local File und Dokumentation
Wir erstellen die nach albanischem Recht erforderliche Dokumentation, bevor sie angefordert wird. Frühzeitig erarbeitete Unterlagen sind deutlich belastbarer als eine erst während der Steuerprüfung zusammengestellte Dokumentation.
Konzerninterne Vereinbarungen
Wir gestalten die Verträge so, dass sie die Verrechnungspreisrichtlinie abbilden und rechtlich absichern. Stimmen Vereinbarungen und Preisgestaltung überein, lässt sich Ihre steuerliche Position verteidigen.
Meldungen
Wir erledigen Offenlegungen und Einreichungen zu Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen korrekt und fristgerecht. Widerspruchsfreie Angaben vermeiden unnötige Nachfragen und Prüfungen.
Vertretung bei Steuerprüfungen
Wir verteidigen Ihre Verrechnungspreisrichtlinie bei der behördlichen Prüfung, von der ersten Rückfrage bis zum Abschluss. Eine Dokumentation mit fundierter wirtschaftlicher Grundlage stärkt Ihre Position.
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.
Zunächst klären wir die tatsächlichen Verhältnisse: Wer übernimmt welche Funktionen, wem gehören die Vermögenswerte, und wer trägt die Risiken? Daran richten wir die Preise aus. Unsere Anwälte stimmen die konzerninternen Vereinbarungen darauf ab, damit Verträge und Geschäftspraxis übereinstimmen.
Unsere Rechts- und Steuerteams führen wirtschaftliche Analyse und rechtliche Bearbeitung in einer abgestimmten Akte zusammen. Die Dokumentation liegt frühzeitig vor und hält einer Überprüfung stand.
Sie tätigen grenzüberschreitende Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen.
Ihre Dokumentation soll bereits vor einer behördlichen Anforderung vorliegen.
Ihre Verrechnungspreise werden geprüft.
Für Transaktionen zwischen nahestehenden Personen und Unternehmen gelten die Verrechnungspreisregeln des albanischen Gesetzes Nr. 29/2023 „Über die Einkommensteuer“ und die zugehörigen Anweisungen des Finanzministeriums. Sie übernehmen den Fremdvergleichsgrundsatz und die Dokumentationsstandards der OECD. Steuerpflichtige, die die maßgeblichen Schwellen überschreiten, müssen eine Dokumentation erstellen und auf Anforderung vorlegen. Wir fertigen die dafür erforderlichen Unterlagen an.
Eine Steuerfrage besprechen.
Beschreiben Sie Ihr Anliegen in wenigen Zeilen. Ein erfahrener Berater meldet sich innerhalb eines Arbeitstags bei Ihnen.
Ihr Anliegen besprechen