Umsatzsteuer und indirekte Steuern
Kleine Fehler verhindern, bevor sie sich summieren.
Umsatzsteuerfragen betreffen jede Rechnung, die Sie in Albanien ausstellen. Ein kleiner, wiederholter Fehler kann erhebliche Risiken verursachen. Wir klären die Behandlung vor der Lieferung oder Leistung: Registrierung, Leistungsort, grenzüberschreitende Umsätze und Fiskalisierung. Zudem machen wir die Ihnen zustehenden Vorsteueransprüche geltend.
Die umsatzsteuerliche Behandlung muss vor der Lieferung oder Leistung feststehen, nicht erst mit dem Steuerbescheid. Wir legen sie von Beginn an richtig fest und sorgen für die ordnungsgemäße Erfüllung der laufenden Pflichten. So können sich Fehler gar nicht erst summieren.
Wozu wir beraten.
Registrierung
Wir übernehmen die umsatzsteuerliche Registrierung und Abmeldung sowie die Organisation einer Fiskalvertretung. Dabei beachten wir die maßgeblichen Schwellenwerte und Fristen. Eine korrekte, rechtzeitige Registrierung vermeidet Sanktionen und den Verlust von Vorsteueransprüchen.
Leistungsort
Wir prüfen Lieferketten und die Regeln zum Ort der Lieferung oder Leistung. Sie bestimmen, wo die Umsatzsteuer anfällt und wer sie schuldet. Gerade im grenzüberschreitenden Handel entstehen an dieser Stelle die meisten kostspieligen Fehler.
Grenzüberschreitende Umsätze und Reverse Charge
Wir beraten zur Behandlung von Einfuhren, Ausfuhren und Umsätzen mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge). So wird die Umsatzsteuer bei internationalen Geschäften korrekt erfasst und abgerechnet. Wir sorgen dafür, dass die detaillierten Vorschriften, die keinen Spielraum für Fehler lassen, eingehalten werden.
Vorsteuerabzug und -erstattung
Wir schöpfen Ihre rechtmäßigen Möglichkeiten zum Vorsteuerabzug und zur Erstattung aus. Erstattungsanträge begleiten wir bis zur Auszahlung. Wer einen bestehenden Anspruch nicht geltend macht, verliert Geld.
Rechnungsstellung und Fiskalisierung
Wir sorgen dafür, dass Rechnungsstellung und Aufzeichnungen den Vorgaben für elektronische Rechnungen und Fiskalisierung entsprechen. Da die Erfüllung dieser Pflichten inzwischen weitgehend automatisiert ist, kommt es auf die korrekte Einrichtung der Systeme an.
Zoll und Verbrauchsteuern
Wir stimmen Umsatzsteuer, Zoll und Verbrauchsteuern entlang der gesamten Lieferkette ab. Diese Abgaben werden gemeinsam betreut, weil sie auch zusammen entstehen.
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.
Wir prüfen die umsatzsteuerlichen Folgen in Ihrer gesamten Lieferkette und legen die Behandlung vor der Verbuchung der Geschäftsvorfälle fest. Betrifft die Umsatzsteuer eine Transaktion unserer Gesellschaftsrechts- oder Steuerteams, beraten wir gemeinsam.
Ein festes Team betreut Ihre indirekten Steuern und berücksichtigt laufend Änderungen im Recht und in Ihrem Unternehmen. Es sorgt für die korrekte steuerliche Behandlung und erfüllt Ihre Pflichten zuverlässig im Hintergrund.
Sie strukturieren eine Lieferkette oder expandieren grenzüberschreitend.
Sie möchten Vorsteuer abziehen oder einen Erstattungsanspruch durchsetzen.
Sie müssen die Anforderungen an Fiskalisierung und elektronische Rechnungsstellung erfüllen.
Die Umsatzsteuer richtet sich nach Gesetz Nr. 92/2014 „Über die Mehrwertsteuer in der Republik Albanien“ in der geänderten Fassung. Zuständig ist die Generaldirektion für Steuern. Neben dem Regelsatz von 20 % gelten ermäßigte Sätze für bestimmte Lieferungen und Leistungen. Das Fiskalisierungssystem nach Gesetz Nr. 87/2019 verlangt elektronische Rechnungen und Meldungen in Echtzeit. Wir beraten sowohl zur steuerlichen Behandlung als auch zur vorschriftsgemäßen Einrichtung und Nutzung der Systeme.
Eine Steuerfrage besprechen.
Beschreiben Sie Ihr Anliegen in wenigen Zeilen. Ein erfahrener Berater meldet sich innerhalb eines Arbeitstags bei Ihnen.
Ihr Anliegen besprechen